Home News 1N Telecom gewinnt vor OLG Köln und Bundesgerichtshof
News

1N Telecom gewinnt vor OLG Köln und Bundesgerichtshof

Teilen Sie
© VZ NRW
Teilen Sie

Zwei Gerichte haben in zentralen Rechtsfragen zugunsten des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom entschieden – und damit monatelangen Auseinandersetzungen mit der Deutschen Telekom ein vorläufiges Ende gesetzt.

Das Oberlandesgericht Köln und der Bundesgerichtshof haben unabhängig voneinander Positionen der 1N Telecom bestätigt. Im Mittelpunkt der Verfahren standen umstrittene Werbeschreiben des Anbieters sowie die Frage, ob Kunden für das Scheitern eines Anbieterwechsels haftbar gemacht werden dürfen.

Kölner Richter weisen Irreführungsvorwurf zurück

Zwischen 2023 und 2024 verschickte 1N Telecom Werbebriefe an rund zehn Millionen Haushalte in Deutschland. Die Deutsche Telekom klagte dagegen: Kunden könnten die Schreiben mit einem Angebot der Telekom selbst verwechseln und unwissentlich ihren bestehenden Vertrag kündigen.

Das OLG Köln wies diese Argumentation im Hauptsacheverfahren zurück (Az. 6 U 57/25). Der Senat befand, die Gestaltung der Schreiben lasse keinen Schluss darauf zu, dass Kunden irrtümlich einen bloßen Tarifwechsel innerhalb der Telekom annahmen. Auch eine suggerierende Nähe zwischen beiden Unternehmen erkannten die Richter nicht. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Bereits zuvor hatte das OLG Düsseldorf in vier Eilverfahren zugunsten von 1N Telecom entschieden und die Zwangsvollstreckung einer vom Landgericht Düsseldorf erwirkten einstweiligen Verfügung gestoppt – das Urteil werde „offensichtlich keinen Bestand haben“, so der Senat damals.

Bundesgerichtshof bestätigt Schadensersatzrecht gegenüber abgeworbenen Kunden

In einem weiteren Verfahren ging es um Kunden, die nach Vertragsabschluss mit 1N Telecom auf ein Gegenangebot der Deutschen Telekom eingingen und den Anbieterwechsel damit verhinderten. Die Telekom hatte nach eigenem Eingeständnis diese Kunden gezielt kontaktiert, um sie zum Verbleib zu bewegen. 1N Telecom forderte von den betreffenden Kunden daraufhin Schadensersatz in Höhe von jeweils 419,88 Euro.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hielt diese Forderungen für unzulässig, weil 1N Telecom im selben Anschreiben neben einem 24-Monats-Vertrag auch einen 12-Monats-Vertrag hätte anbieten müssen. Das OLG Düsseldorf wies diese Sichtweise im Dezember 2024 zurück. Am 21. Mai 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof diese Entscheidung und verwarf die zugelassene Revision (Az. III ZR 220/25).

Sammelklage läuft weiter

Ungeachtet der jüngsten Niederlagen bleibt der vzbv aktiv: Eine Sammelklage gegen 1N Telecom ist vor dem OLG Hamm weiterhin anhängig. Teile der Klagebegründung stützen sich allerdings auf Argumente, denen der BGH im Parallelverfahren bereits widersprochen hat.

1N Telecom wertet die Urteile als Rückenwind für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt. „Verbraucher müssen echte Wahlmöglichkeiten haben“, erklärte das Unternehmen. „Wettbewerb darf nicht durch unbegründete Vorwürfe und langwierige Verfahren behindert werden.“

Teilen Sie
Weitere Beiträge
News

NEUE HETZNER DEDICATED SERVER MIT ENTERPRISE-HARDWARE VON DELL

Hetzner Dedicated Server DX154 und DX294: Enterprise-Performance auf Dell PowerEdge™-Basis Mit den...

Das Logo des Hosting-Anbieters Hetzner Online, bekannt für leistungsstarke Webhosting- und Cloud-Lösungen aus Deutschland.
InternetNews

Hetzner stellt neue Webhosting-Pakete vor – mehr Leistung, mehr Flexibilität, mehr Freiheit

Hetzner erweitert sein Webhosting-Angebot Der Hosting-Anbieter Hetzner baut sein Angebot weiter aus...

RTL Deutschland und Constantin Film
News

Starke Filme, große Marken: RTL Deutschland und Constantin Film setzen ihre strategische Zusammenarbeit fort

RTL Deutschland und Constantin Film verlängern exklusive Content-Partnerschaft Zukunft des europäischen Storytellings...

Voice of Germany
NewsTV & Streaming

Magie liegt in der Luft: Shirin David, Smudo & Michi Beck, Nico Santos und Rea Garvey suchen ‚The Voice of Germany‘

🎤 „The Voice of Germany“ 2025: Neue Coach-Konstellation, frischer Sound Große Veränderungen...