Die Schufa stellt ihr Bewertungssystem um. Ein neuer Bonitätsscore löst das bisherige Modell ab und soll für mehr Nachvollziehbarkeit sorgen. Statt einer Skala bis 100 Prozent vergibt die Schufa künftig Punkte zwischen 100 und 999 – berechnet anhand von nur noch zwölf klar definierten Kriterien. Bisher flossen hunderte Faktoren in die Bewertung ein. Zu den neuen Kriterien zählen Zahlungsausfälle, das Alter der ältesten Kreditkarte, der letzte Umzug sowie Bonitätsanfragen von Banken oder Online-Händlern.
Warum ändert sich überhaupt etwas?
Zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs zwangen die Schufa zur Offenlegung ihres Bewertungsverfahrens. Bislang berief sich das Unternehmen auf sein Geschäftsgeheimnis. „Mehr Transparenz war dadurch unumgänglich“, sagt Christine Steffen, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Der neue Score ersetzt den bisherigen Basis-Score sowie sechs branchenspezifische Scores – etwa für Banken, Telekommunikation und Handel.
Wer weiterhin benachteiligt wird
Trotz der Reform bleiben strukturelle Nachteile bestehen. Jüngere Menschen sowie alle, die häufig umziehen, erhalten automatisch Punktabzüge – selbst bei pünktlicher Zahlung. Auch wer Angebote vergleicht und regelmäßig den Anbieter wechselt, bekommt dafür einen schlechteren Score. Wer per Rechnung oder „Buy now, pay later“ einkauft, löst eine Bonitätsanfrage aus – mit möglichen negativen Folgen.
Das Risiko fehlerhafter Einträge
Inkassobüros melden der Schufa mitunter Zahlungsstörungen, obwohl die zugrundeliegende Forderung nicht berechtigt ist. Betroffene müssen solche Fehler selbst aufspüren und deren Korrektur aktiv einfordern.
Was Verbraucher:innen jetzt tun sollten
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, die eigenen Schufa-Daten regelmäßig zu prüfen. Dafür ist kein kostenpflichtiger Account nötig. Eine kostenlose Datenkopie gibt es direkt über die Schufa-Website („Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO“). Wer fehlerhafte Einträge findet, kann deren Korrektur per formlosen Schreiben verlangen – gegenüber der Schufa und dem meldenden Unternehmen. Wurde ein Vertragsabschluss abgelehnt, besteht das Recht, beim Anbieter nach den genauen Gründen zu fragen.
Quelle: Presseportal
Bildquelle:© VZ NRW/adpic
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