1N Telecom verlangt Schadenersatz ohne rechtliche Grundlage
Die Verbraucherzentrale NRW geht juristisch gegen Schreiben des Telekommunikationsanbieters vor und stellt Betroffenen einen Musterbrief zur Verfügung.
- 1N Telecom sorgt mit Schreiben zum Anbieterwechsel und mit Schadenersatzforderungen für Verunsicherung bei Verbraucher:innen
- Das Unternehmen steht bereits seit längerer Zeit im Fokus der Verbraucherzentralen
- Klage wurde beim Landgericht Düsseldorf eingereicht
Der Internetanbieter 1N Telecom sorgt erneut für Beschwerden von Verbraucher:innen. In Briefen fordert das Unternehmen Empfänger:innen dazu auf, ihren bestehenden Internetvertrag zu kündigen und eine Rufnummernportierung zu veranlassen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass bereits ein Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen wurde. Viele Betroffene berichten der Verbraucherzentrale jedoch, dass sie sich an einen solchen Vertragsabschluss nicht erinnern können.
Wer auf das erste Schreiben nicht reagiert, erhält häufig einige Wochen später weitere Post. Darin verlangt das Unternehmen Schadenersatz in Höhe von mehreren hundert Euro. „Nach unserer Einschätzung sind diese Forderungen meist unbegründet und dienen offenbar dazu, Verbraucher:innen zu verunsichern und zur Zahlung zu bewegen“, erklärt Erol Burak Tergek, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Nachdem eine Abmahnung ohne Reaktion blieb, hat die Verbraucherzentrale nun Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht.
Betroffene sollten den angeblichen Vertrag zurückweisen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, solche Schreiben nicht einfach zu ignorieren. Stattdessen sollten Betroffene vorsorglich erklären, dass sie den behaupteten Vertrag bestreiten und diesen hilfsweise wegen Täuschung oder Irrtums anfechten, so Tergek. Zu diesem Zweck stellt die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief bereit.
Grundsätzlich besteht zwar keine Pflicht, auf unberechtigte Forderungen zu reagieren. Allerdings hat die Verbraucherzentrale beobachtet, dass 1N Telecom teilweise Inkassobüros einschaltet, um die Forderungen einzutreiben. In diesem Fall sollten Verbraucher:innen darauf hinweisen, dass sie die Forderung bereits bestritten haben. So lässt sich ein mögliches gerichtliches Mahnverfahren unter Umständen vermeiden.
Spätestens wenn ein Mahnverfahren eingeleitet wird, müssen Betroffene jedoch reagieren. Andernfalls kann das Unternehmen einen vollstreckbaren Titel erwirken und die Forderung anschließend beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Weitere Informationen
Einen Musterbrief zur Anfechtung des angeblichen Vertrags stellt die Verbraucherzentrale NRW online bereit.
Hier gelangen Sie zum ursprünglichen Inhalt.: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/1n-telecom-und-tpi-investment-so-wehren-sie-sich-gegen-forderungen-und-inkasso-69759
Quelle: presseportal.de
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